Anschluss der in der Nähe des Bebauungsplan Nr. 68 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets Venne – B218“ befindlichen Gebäude an das Glasfasernetz

Antrag: Anschluss der in der Nähe des Bebauungsplan Nr. 68 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets Venne – B218“ befindlichen Gebäude an das Glasfasernetz

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten, damit die in der Nähe zum B-Plan 68 befindlichen Gebäude an das Glasfasernetz angeschlossen werden können.

Begründung:
Da das Gewerbegebiet B-Plan 68 mit einem Glasfaseranschluß versorgt wird und die in der Nähe befindlichen Gebäude zur Zeit in keinem Ausbauplan berücksichtigt werden, muss die Gelegenheit genutzt werden, diese Häuser bei Bedarf an das Glasfasernetz des Gewerbegebietes anzuschließen. Nach unseren Kenntnissen ist die aktuelle Bandbreite in diesem Gebiet nicht ausreichend. Videokonferenzen, HomeOffice oder HomeSchooling ist momentan nur sehr eingeschränkt möglich.
Die leitungsgebundenen download Bandbreiten liegen im Bereich von kleiner 6Mbit/s z.B. Hegerhoffstraße 8. Im vorderen Bereich zur Straße sind es laut Breitbandatlas kleiner 16Mbit/s. Die vorhandenen upload Bandbreiten betragen nur einen Bruchteil der download Bandbreiten. Siehe [BMVI – Breitbandatlas](https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas- Karte/start.html)