Bebauungsplan Nr. 68 „Erweiterung des Gewerbe-
und Industriegebiets Venne – B218″
im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellen wir folgenden Anträge und hoffen auf eine parteiübergreifende Zustimmung zum Wohl unserer Gemeinde.
Antrag auf Verschiebung der 2. Öffentlichen Auslegung
Beschluss:
Die 2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 68 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets Venne – B218“ wird um drei Monate verschoben.
Begründung:
Aufgrund der momentanen Coronasituation ist die Ausübung der Bürgerbeteiligung nur sehr schwer umzusetzen. Für unsere BürgerInnen ist eine ausführliche, persönliche Diskussion im Lockdown nicht möglich. Eine IT gestützte Diskussion scheint für viele Haushalte nur schwer umsetzbar zu sein. Durch die teilweise nicht ausreichende Breitbandanbindung ist diese Art der Kommunikation für einige BürgerInnen sogar ganz unmöglich.
Gespräche zwischen Nachbarn oder Interessengruppen sind momentan und in naher Zukunft nur sehr eingeschränkt möglich. Die Abgabe von fundierten Stellungnahmen oder Einwänden ist damit deutlich erschwert.
Vor dem Hintergrund, dass unsere MitbürgerInnen die Entscheidung im Nachgang mittragen sollen oder sogar müssen, beantragen wir die Verschiebung der 2. Bürgerbeteiligung.
Die 2. Öffentliche Auslegung sollte nur dann erfolgen, wenn eine persönliche Diskussion mit mehreren BürgerInnen wieder möglich ist.
Antrag: Begrünung innerhalb des Gewerbegebietes
Beschlussvorschlag:
Stellplätze:
Bei mehr als drei oberirdischen Stellplätzen je Grundstück ist jeweils für jeden angefangenen fünften Stellplätze ein Baum standortgerechter, gebietsheimischer Arten mit einem Stammumfang von mindestens 16-18 cm (gemessen in 1m Höhe) zu pflanzen und zu unterhalten. Für mindestens 50% der gepflanzten Bäume sind Arten zu verwenden, die die Insektenvielfalt fördern. Die Bäume sind mindestens in einem Radius von 2,5 m um den Stamm gegen Befahren und
Beparken zu sichern.
Überdachte Stellplätze:
Überdachte Stellplätze (Carports) sind zu begrünen. Dabei ist je Stellplatz mindestens ein Klettergehölz zu pflanzen und zu unterhalten. Alternativ ist eine extensive Dachbegrünung mit einer gebietseigenen, kräuterbetonten Saatgutmischung möglich.
Straßenbäume:
An den im Gewerbegebiet eingezeichneten Planstraßen sind alle 15m höchstens alle 20m beidseitig Bäume aus der Pflanzliste (ist final abzustimmen ) zu pflanzen.
Begründung:
In Zeiten von Klimakrise und Insektensterben ist die Art und der Umfang der Begrünung im Gewerbegebiet aus unserer Sicht im vorliegenden Planungsstand unangemessen. Die aktuelle Anforderung das je 10 Stellplätze ein Baum zu pflanzen ist, würde bei 200 Stellplätzen gerade einmal zu 20 zusätzlichen Bäumen auf 20 Hektar Gewerbegebiet führen. Das ist pro Hektar 1 zusätzlicher Baum.
Da die 200 Stellplätze eher zu hoch gegriffen sind, wird das Resultat nach den aktuellen Anforderungen ( ein Baum / alle 10 Parkplätze) eher noch schlechter ausfallen. Zum Vergleich, in Berlin stehen pro 1km Straße 80 Bäume, das sind im Schnitt alle 12,5 m ein Baum. Bäume aus Parks und Grünanlagen sind hier nicht mit berücksichtigt.
Quelle: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/stadtbaeume/de/daten_fakten/uebersichten/inde x.shtml
Die oben genannten Punkte zur zusätzlichen Begrünung des Gewerbegebietes sind nur ein Bruchteil von den Maßnahmen die in Gewerbegebieten möglich und sinnvoll wären.Bäume verbessern die Luftqualität, begrenzen Temperaturextreme, erhöhen die Luftfeuchtigkeit usw. Bäume auf Parkflächen schützen abgestellte Fahrzeuge vor der Sonne, bieten Nistplätze für Vögel und verbessern das Mikroklima.
Weitere Infos auch hier: http://gewerbegebiete-im-wandel.de/images/Themenheft_Biologische_Viel-falt_WEB.pdf
Antrag: Erweiterung des südlichen Grünstreifens
Beschlussvorschlag:
a) Der südliche Grünstreifen, wird auf 15m Tiefeerweitert.
b) Anpflanzung von Bäumen oder Sträuchern zur Entwicklung eines standortgerechten Gehölzes: Herstellung eines flächigen oder mindestens 3-reihigen, linearen, dichten Gehölzes durch Anpflanzung von standortgerechten, gebietsheimischen Gehölzarten (Baumanteil 5-10 %). Dabei sind auf mindestens 50% der Fläche Arten zu pflanzen, die die Insektenvielfalt fördern oder als Vogelnährgehölze dienen. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten. Sträucher sind je nach Aufwuchs alle 7-10 Jahre auf den Stock zu schneiden.
Begründung:
Der südliche Grünstreifen ist mit der hinterlegten Tiefe von 5 Metern zu schmal um eine Funktion zu erfüllen. Um eine ökologische und naturnahe Umsetzung des Grünstreifens zu gewährleisten, muss die Tiefe des Grünstreifen auf mindestens 15 Meter erhöht werden. Zusätzlich soll sichergestellt werden, das Arten zum Einsatz kommen, die die Insektenvielfalt fördern.
Antrag: Konsequenter Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien
Beschlussvorschlag: Der Rat beauftragt die Verwaltung bei jeder Bebauung eine Prüfung zur Umsetzung von PV Anlagen zu fordern und die getroffenen Entscheidungen gegenüber dem Rat zu begründen. Ziel ist es, die Kriterien Eigenverbrauch, Autarkie und Einspeisung best möglich umzusetzen. Die Kommune muss als Planungsträgerin im B-Plan die Installation von Photovoltaik- Anlagen auf den Dach- oder an den Außenwandflächen verbindlich vorschreiben.
Begründung:
Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Strombedarfs in Gewerbegebieten ist die Grundlage für eine nachhaltige bauliche Entwicklung. Im Gewerbegebiet B-Plan 68 können PV Anlagen zur Stromerzeugung ohne Probleme auf jedem Neubau installiert und wirtschaftlich betrieben werden.
Sie sind ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz. Zusätzlicher Nutzen lässt sich durch die konsequente Verwendung von selbst produziertem Strom für Elektro-Mobilität generieren.
Die Voraussetzungen für die Umsetzung sind lt. Solarkataster durchführbar, verhältnismäßig und geeignet.
Siehe: https://www.solardachkataster-lkos.de/#
Wir fordern die Umsetzung im Bebauungsplan – Festsetzung erneuerbare Energien nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b Baugesetzbuch (Bau GB).
Die Anlagen können sowohl auf Dächern mit einer Südausrichtung als auch in Ost/West-Ausrichtung gebaut werden. Auch Anlagen auf Flachdächern bringen gute wirtschaftliche Erträge.
Antrag: Reduzierung von Lichtimmissionen
Beschluss: Der bisherige Abschnitt „§9 Abs. 6 BauGB, wird erweitert/ergänzt oder, es wird alternativ ein Abschnitt „Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)“ aufgenommen.
- Es sind nur Leuchtmittel mit geringen Ultraviolett (UV)- und Blauanteilen zu verwenden, mit Farbtemperaturen von 1800 bis maximal 3000 Kelvin (K).
- Ungerichtet abstrahlende oder nach oben gerichtete Leuchten (z.B. Lichtstelen, Up-Lights) sind nicht zulässig. Lichtpunkthöhen > 8 Meter über Gelände sind ebenfalls unzulässig. Beleuchtungsanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht oder wechselnden Farben sind unzulässig.
- Begrenzung der Betriebsdauer auf die nötige Zeit. Insbesondere während des Beurteilungszeitraums „nachts“ ist eine Reduzierung des Beleuchtungsniveaus bzw. eine Abschaltung vorzusehen.
Begründung:
- a) Die aktuelle Formulierung, wie sie momentan im B Plan vorliegt, ist nicht präzise nicht genug.
- b) Durch die Reduzierung auf Lichtpunkthöhen kleiner gleich 8 Meter wird verhindert, das hoch montierte Leuchten über den eigentlich zu beleuchtenden Nutzungsraum hinaus wirken.
- c) Das volle Beleuchtungsniveau ist nur während der Betriebszeiten notwendig und kann außerhalb dieser deutlich reduziert werden. Somit können Störungen oder negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild, den Menschen und die Tierwelt reduziert werden.
20210225_02_Antrag_Glasfaserausbau
Antrag: Anschluss der in der Nähe des Bebauungsplan Nr. 68 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets Venne – B218“ befindlichen Gebäude an das Glasfasernetz
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten, damit die in der Nähe zum B-Plan 68 befindlichen Gebäude an das Glasfasernetz angeschlossen werden können.
Begründung:
Da das Gewerbegebiet B-Plan 68 mit einem Glasfaseranschluß versorgt wird und die in der Nähe befindlichen Gebäude zur Zeit in keinem Ausbauplan berücksichtigt werden, muss die Gelegenheit genutzt werden, diese Häuser bei Bedarf an das Glasfasernetz des Gewerbegebietes anzuschließen. Nach unseren Kenntnissen ist die aktuelle Bandbreite in diesem Gebiet nicht ausreichend. Videokonferenzen, HomeOffice oder HomeSchooling ist momentan nur sehr eingeschränkt möglich.
Die leitungsgebundenen download Bandbreiten liegen im Bereich von kleiner 6Mbit/s z.B. Hegerhoffstraße 8. Im vorderen Bereich zur Straße sind es laut Breitbandatlas kleiner 16Mbit/s. Die vorhandenen upload Bandbreiten betragen nur einen Bruchteil der download Bandbreiten. Siehe [BMVI – Breitbandatlas](https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas- Karte/start.html)