Konsequenter Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien

Antrag: Konsequenter Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien

Beschlussvorschlag: Der Rat beauftragt die Verwaltung bei jeder Bebauung eine Prüfung zur Umsetzung von PV Anlagen zu fordern und die getroffenen Entscheidungen gegenüber dem Rat zu begründen. Ziel ist es, die Kriterien Eigenverbrauch, Autarkie und Einspeisung best möglich umzusetzen. Die Kommune muss als Planungsträgerin im B-Plan die Installation von Photovoltaik- Anlagen auf den Dach- oder an den Außenwandflächen verbindlich vorschreiben.

Begründung:
Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Strombedarfs in Gewerbegebieten ist die Grundlage für eine nachhaltige bauliche Entwicklung. Im Gewerbegebiet B-Plan 68 können PV Anlagen zur Stromerzeugung ohne Probleme auf jedem Neubau installiert und wirtschaftlich betrieben werden.
Sie sind ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz. Zusätzlicher Nutzen lässt sich durch die konsequente Verwendung von selbst produziertem Strom für Elektro-Mobilität generieren.
Die Voraussetzungen für die Umsetzung sind lt. Solarkataster durchführbar, verhältnismäßig und geeignet.
Siehe: https://www.solardachkataster-lkos.de/#
Wir fordern die Umsetzung im Bebauungsplan – Festsetzung erneuerbare Energien nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b Baugesetzbuch (Bau GB).
Die Anlagen können sowohl auf Dächern mit einer Südausrichtung als auch in Ost/West-Ausrichtung gebaut werden. Auch Anlagen auf Flachdächern bringen gute wirtschaftliche Erträge.